Schwierigkeit |
mittel
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Aufstieg
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220 hm |
Abstieg
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17 hm |
Tiefster Punkt | 666 m |
Höchster Punkt | 885 m |
Dauer
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46 min |
Strecke
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1,9 km |
Wanderung - Zur Veste Schaumburg
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Ammergauer Alpen GmbH
Die Tour
Diese Wanderung bietet die für das Blaue Land typischen Ausblicke auf Moos, Seen und Berge.
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
Weiter stöbern
Wegbeschreibung
Start
Rathaus Ohlstadt
Ziel
Veste Schaumburg
Weg
Am Fuße des Heimgartens, vorgelagert auf einem pyramidenartigen Felsen, befand sich noch im vorigen Jahrhundert eine mittelalterliche Burg, die Veste Schaumburg. Heute sind davon nur noch Grundrisse erhalten. Auf dem Gipfel befindet sich ein Kreuz, das bereits von Ohlstadt aus sichtbar ist. Auch hier wieder ein großartiger Ausblick auf Ohlstadt, das Murnauer Moos, zum Staffel- und Riegsee. Die Veste ist auf etwas steilem Weg gut erreichbar.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle: Ohlstadt Ortsmitte
Buslinien: 9607 Murnau - Ohlstadt - Ettal und zurück (Bemerkung: Betrieb nur Samstag an Schultagen der Klosterschule Ettal!)
9611 Kochel - Schlehdorf - Großweil - Ohlstadt - Murnau (Bemerkung: Das Freilichtmuseum Glentleiten wird nur von April bis Oktober bedient!)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München kommend über die A95 kommend (Ausfahrt Murnau/Kochel) sowie von Garmisch-Partenkirchen kommend über die B2.
Parken
Im Ortszentrum von Ohlstadt
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).