Schwierigkeit |
leicht
|
Aufstieg
|
63 hm |
Abstieg
|
44 hm |
Tiefster Punkt | 622 m |
Höchster Punkt | 684 m |
Dauer
|
1:39 h |
Strecke
|
6,6 km |
Wanderung - Wanderung von Ohlstadt nach Murnau am Staffelsee
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Simon Bauer
Foto: Simon Bauer Photography, Das Blaue Land
Die Tour
Wandern Sie in den Marktort Murnau und entdecken Sie dort die malerische Fußgängerzone und viele Sehenswürdigkeiten rund um die Themen Kunst und Kultur.
Info
Karte
Details
Kondition
|
|
Erlebnis
|
|
Landschaft
|
|
Technik |
Beste Jahreszeit
Weiter stöbern
Wegbeschreibung
Start
Rathaus Ohlstadt
Ziel
Fußgängerzone Murnau
Weg
Vom westlichen Ortsausgang führt dieser Weg zum Weiler Weichs, dort über den Bahnübergang durch die Unterführung bis zu Loisachbrücke. Nach der Brücke dann rechts ab, entlang der Loisach (Fluss) nach Hechendorf und von dort leicht ansteigend nach Murnau und zum Staffelsee.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle: Ohlstadt Ortsmitte
Buslinien: 9607 Murnau - Ohlstadt - Ettal und zurück (Bemerkung: Betrieb nur Samstag an Schultagen der Klosterschule Ettal!)
9611 Kochel - Schlehdorf - Großweil - Ohlstadt - Murnau (Bemerkung: Das Freilichtmuseum Glentleiten wird nur von April bis Oktober bedient!)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München kommend über die A95 kommend (Ausfahrt Murnau/Kochel) sowie von Garmisch-Partenkirchen kommend über die B2.
Parken
Im Ortszentrum von Ohlstadt
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).