Schwierigkeit |
leicht
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Aufstieg
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21 hm |
Abstieg
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29 hm |
Tiefster Punkt | 637 m |
Höchster Punkt | 667 m |
Dauer
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54 min |
Strecke
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3,5 km |
Wanderung - Wanderung nach Schwaiganger
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Naturpark Ammergauer Alpen
Die Tour
Eine tierisch schöne Wanderung führt Sie zum Haupt- und Landesgestüt Schwaiganger.
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
Weiter stöbern
Wegbeschreibung
Start
Rathaus Ohlstadt
Ziel
Schwaiganger
Weg
Vom nördlichen Ortsausgang führt der Weg kurz vor Vroni & Anne’s Kaffeewirtschaft rechts ab, vorbei am Fieberkircherl (Pestkapelle) auf flachem Weg vorbei an der Teufelssäule links in der Wiese, durch hügeliges Gelände nach Schwaiganger. Dort befindet sich das größte Bayer. Pferdezentrum, in dem Warmblut, Kaltblut und Haflinger gezüchtet werden (Besichtigung möglich). Am Verwaltungsgebäude befindet sich eine sehenswerte Sonnenuhr.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle: Ohlstadt Ortsmitte
Buslinien: 9607 Murnau - Ohlstadt - Ettal und zurück (Bemerkung: Betrieb nur Samstag an Schultagen der Klosterschule Ettal!)
9611 Kochel - Schlehdorf - Großweil - Ohlstadt - Murnau (Bemerkung: Das Freilichtmuseum Glentleiten wird nur von April bis Oktober bedient!)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München kommend über die A95 kommend (Ausfahrt Murnau/Kochel) sowie von Garmisch-Partenkirchen kommend über die B2.
Parken
Im Ortszentrum von Ohlstadt
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).