Wer einen Stand auf dem Traunsteiner Wochenmarkt beantragen möchte, muss bestimmteTeilnahmebedingungen beachten.
Vergabe von Wochenmarkt-Standplätzen
Pressemeldung - Fieranten müssen bei ihrer Bewerbung bestimmte Richtlinien beachten
Eva Schneider © Große Kreisstadt Traunstein
Vergabe von Wochenmarkt-Standplätzen - Fieranten müssen bei ihrer Bewerbung bestimmte Richtlinien beachten
Wer sich bei der Stadt um einen Standplatz auf dem Wochenmarkt bewerben möchte, muss folgende Teilnahmebedingungen beachten:
- Die Standplätze werden nur mehr für einen bestimmten Zeitraum (Jahreserlaubnis) oder für einzelne Tage (Tageserlaubnis/Saisonbeschicker) vergeben.
- Die Standplatz-Genehmigungen sind bis 30. September des Jahres für das Folgejahr zu beantragen. Über die Anträge wird bis 31. Oktober des Jahres entschieden.
- Das Erlaubnisverfahren gilt für alle Wochenmarkt-Beschicker.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
- Der zugewiesene Standplatz darf weder vertauscht noch Dritten überlassen werden.
Interessenten werden gebeten, sich spätestens bis 30. September 2022, schriftlich bei der Stadt Traunstein, Amt für öffentliche Ordnung, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein, mit Angaben zu Flächenbedarf, Warenangebot und Strombezug zu bewerben.
Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das heißt: verspätet eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Standplätze werden nach marktrechtlichen Kriterien grundsätzlich bis zur Auslastung des Marktgeländes vergeben.
Grund für die Teilnahmebedingungen: Die Europäischen Dienstleistungsrichtlinien müssen seit 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz sollen unter anderem auch Hürden für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr abgebaut und der Wettbewerb erhöht werden. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, diese Richtlinien in ihr Ortsrecht zu übernehmen.
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Eva Schneider, Pressereferentin |