Das Bürgerservice-Portal der Stadt Grafing bei München

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Stadt Grafing zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Stadt Grafing zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Einfach und sicher!

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar, so auch mit den Funktionen des neuen Personalausweises.

Falls Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie gerne die Verwaltung der Stadt Grafing unter: info@grafing.de – die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Stadt Grafing gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

Erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

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Einrichten von Übermittlungssperren

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

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Voranzeige einer Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Grafing ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Grafing erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.

Durch diese Voranzeige brauchen Sie in der Regel keinen Meldeschein mehr auszufüllen. Die Meldebehörde kann Ihre Daten bereits vorerfassen. Ihr Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung kann sich dadurch verkürzen.

Die Voranzeige kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

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Briefwahl-Antrag

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie beides online anfordern.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

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Führungszeugnis beantragen

Sie haben die Möglichkeit, online Anträge auf Erteilung eines Führungszeugnisses zu stellen sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

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